Herr Vizekanzler Babler,
ich betreibe in Wien Oberlaa ein kleines Feinkostgeschäft.
Als einziger Nahversorger neben unserer Volksschule sorge ich dafür, dass die Bewohner dieses noch sehr dörflichen Stadtteils täglich Ihr Frühstück, die Schüler ihre Jausen und auch sonst alle mit den wichtigsten Lebensmitteln und Schmankerl versorgt werden.
Mein Tag beginnt um 05:30, wenn der Bäcker mit der frischen Ware kommt, dazu die Wursttheke herrichten usw., also ich habe mehr als genug Arbeitsstunden täglich.
Gut, als Selbstständiger habe ich mir das ja selbst ausgesucht, will mich auch nicht beschweren.
ABER, wenn ich dann die von Ihnen und Ihren Regierungskollegen beschlossene, in meinen Augen und in den Augen fast aller meiner Kunden UNNÖTIG KOMPLIZIERTE MWSt. Regelung umsetzten MUSS, dann sind das erstens ZUSÄTZLICHE, UNNÖTIGE Kosten und zweitens ZUSÄTZLICHE, UNNÖTIGE Arbeitszeit, welche ich nicht bereit bin, kostenlos durchzuführen.
Alleine schon der Umstand, dass ein und der selbe Artikel ZWEI verschiedene Steuersätze hat, ist an Unvermögen ja schon nicht mehr zu übertreffen. SCHILDA lässt grüßen.
Damit die "SUPERERSPARNIS! (Ironie aus), nicht gleich wieder dahin ist, möchte ich die entstandenen Zusatzkosten NICHT auf die Preise aufschlagen, denn ich finde, dass meine Kunden nichts dafür können, wenn unausgegorene Entscheidungen getroffen werden.
Da jedoch niemand in diesem Lande gezwungen werden sollte, OHNE BEZAHLUNG zu arbeiten, erlaube ich mir,
IHNEN, als Verursacher und irgendwie auch Auftraggeber der unnützen Beschäftigung die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Kassensoftware UPDATE: € 84.- inkl. 20 % MWSt.
Arbeitszeit 8 Stunden, inkl Überstundenzuschlag: 8 x € 36.-
Summe: € 372.-
Originalrechnung befindet sich im Anhang.
Mit der Bitte um zeitnahe Überweisung,
verbleibt ein sehr wütender GreissLAA